Förderprogramm für Fotovoltaik-Anlagen
Wie sieht die Förderung aus?
- Förderung von 0,5 kWp bis 3 kWp maximal
- Privatanlage Volleinspeisung: 300 € pro kWp
- Privatanlage Eigenverbrauch: 200 € pro kWp
- Beteiligungsanlage: 150 € pro kWp je Kommanditist
Der Förderbeitrag wird zu gleichen Teilen über drei Jahre ausbezahlt, vorausgesetzt der Antragsteller deckt seinen gesamten Strombedarf mit regiostrom.
Wer ist antragsberechtigt?
Sie sind oder werden regiostrom-Kunde und haben noch keine Förderung für eine Fotovoltaik-Anlage von der EWK erhalten.
Gefördert werden:
- Anlagen ab einer installierten Leistung von 0,5 kWp. Die Höchstgrenze für die Förderung liegt bei maximal 3 kWp installierter elektrischer Leistung pro Kunde für Fotovoltaik-Anlagen, die zwischen dem 01. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gehen.
Die Förderung liegt nur im Rahmen der bereitgestellten Mittel.
Nicht gefördert werden
- Eigenbauanlagen und Prototypen
= Anlagen die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind. - Gebrauchte Anlagen oder Anlagen, deren überwiegende Teile gebraucht sind.