Förderprogramm für Fotovoltaik-Anlagen

Wie sieht die Förderung aus?

 

  • Förderung von 0,5 kWp bis 3 kWp maximal
  • Privatanlage Volleinspeisung: 300 € pro kWp
  • Privatanlage Eigenverbrauch: 200 € pro kWp
  • Beteiligungsanlage: 150 € pro kWp je Kommanditist

 

Der Förderbeitrag wird zu gleichen Teilen über drei Jahre ausbezahlt, vorausgesetzt der Antragsteller deckt seinen gesamten Strombedarf mit regiostrom.

 

Downloads zu diesem Thema:

Wer ist antragsberechtigt?

 

Sie sind oder werden regiostrom-Kunde und haben noch keine Förderung für eine Fotovoltaik-Anlage von der EWK erhalten.

 

Gefördert werden:

 

  • Anlagen ab einer installierten Leistung von 0,5 kWp. Die Höchstgrenze für die Förderung liegt bei maximal 3 kWp installierter elektrischer Leistung pro Kunde für Fotovoltaik-Anlagen, die zwischen dem 01. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gehen.

 

Die Förderung liegt nur im Rahmen der bereitgestellten Mittel.

 

Nicht gefördert werden

 

  • Eigenbauanlagen und Prototypen
    = Anlagen die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind.
  • Gebrauchte Anlagen oder Anlagen, deren überwiegende Teile gebraucht sind.
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