Förderprogramm für Thermische Solaranlagen
Welche Angaben benötigen wir?
Ihr Antrag ist ganz einfach:
- Antragsformulare erhalten Sie von uns oder fragen Sie Ihren Anlagenbauer.
- Antrag ausfüllen mit Name, Vertragskontonummer (wenn vorhanden), Anschrift, Telefon, Montageort, Bankverbindung und Unterschrift
- Ihr Anlagenbauer fügt Leistungsdaten, Datum der Inbetriebnahme und Ansprechpartner in den Antrag ein und unterschreibt.
- Rechnungskopie / Bestätigung mit Kollektorfläche umgehend nachreichen.
Wie sieht die Solarförderung aus?
Bei Inbetriebnahme der neuen Solarthermieanlage gibt es einen einmaligen finanziellen Zuschuss von 200,-€. Bei der thermischen Solaranlage muß es sich um eine Neuinstallation handeln mit einer Mindestgröße von 2 qm.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Kunden im Netzgebiet der EWK, die mit Erdgas versorgt werden, können die Förderungen für Thermische Solaranlagen nutzen.
Nicht gefördert werden:
- Gebrauchte Anlagen oder Anlagen, deren überwiegende Teile gebraucht sind.
Wie lange läuft die Förderung?
Thermische Solaranlagen, für die vom 01.01.2012 und bis zum 31.12.2012 ein Förderantrag bei der EWK gestellt wird, können eine Förderung erhalten. Vor dem Bau der Anlage muss von Seiten der EWK eine schriftliche Zusage der beauftragten Fördermittel vorliegen.
Nach Fertigstellung der Anlage müssen alle Unterlagen bei der EWK eingegangen sein, sonst erlischt der Antrag auf Förderung.
Die EWK fördert Thermische Solaranlagen nur im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Fördermittel.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung der Thermischen Solaranlagen besteht jedoch nicht. Die EWK hat das Recht, geförderte Anlagen für Werbezwecke zu nutzen.