Ab dem 6. Juni 2025 werden die Fristen und Abläufe auf dem deutschen Energiemarkt für Strom angepasst.
Was bedeutet das?
Um nachteilige Folgen oder Unstimmigkeiten zu vermeiden, gilt es in Zukunft folgendes zu beachten:
- Rückwirkende Umzüge sind nicht mehr möglich – bitte melden Sie Ihren Ein- oder Auszug rechtzeitig
- Übermittlung der Zählerstände zum Zeitpunkt des Ein- bzw. Auszugs, d. h. am Tag der Übergabe
- Energieverträge können nur noch in die Zukunft abgeschlossen werden
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch in unseren FAQ.