Wer ist antragsberechtigt?

Das Förderprogramm kann von allen derzeitigen und künftigen ewk Stromkunden in Anspruch genommen werden, die zum Zeitpunkt der Förderung einen gültigen Stromlieferungsvertrag mit der ewk abgeschlossen haben.

Gefördert werden:
  • Elektrofahrräder, die ab dem 01.06.2011 ausschließlich bei Kooperatíonspartnern der ewk im Rahmen dieser Förderung erworben werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie sieht die Förderung aus?
  • 50 € beim Neukauf eines E-Bikes bei einem Kooperationspartner
  • Laufzeit des Förderprogrammes ab 01.06.2011, danach zeitlich unbefristet, vorbehaltlich der jederzeitigen Wiederruflichkeit durch die ewk
  • Der Antragsteller hat einen gültigen Stromlieferungsvertrag mit der ewk
Unsere Kooperationspartner:
  • Intersport Eckmann – Stegener Straße 14, 79199 Kirchzarten
  • Wunderle GmbH & Co.KG – Freiburger Straße 17, 79199 Kirchzarten
Das Antragsformular können Sie direkt hier herunterladen:

Förderantrag E-Bike