Wer ist antragsberechtigt?

Das Förderprogramm kann von allen derzeitigen und künftigen ewk Stromkunden in Anspruch genommen werden, die zum Zeitpunkt der Förderung einen gültigen Stromlieferungsvertrag mit der ewk abgeschlossen haben.

Gefördert werden:
  • Elektrofahrräder, die ab dem 01.06.2011 ausschließlich bei Kooperatíonspartnern der ewk im Rahmen dieser Förderung erworben werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Das Antragsformular können Sie direkt hier herunterladen:

Förderantrag E-Bike