Trinkwasserversorgung schützen: Gemeinde Kirchzarten erlässt Allgemeinverfügung zur Bewässerung

Bewässerung von Flächen und Pflanzen vom 13. August bis 13. September 2026 untersagt – Ausnahmen für Gefahrenabwehr, Jungbäume, Tiere und landwirtschaftlich notwendige Nutzpflanzen

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen belasten die Wasserressourcen in Kirchzarten weiterhin erheblich. Nachdem die Gemeinde Kirchzarten und die Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH (EWK) bereits seit mehreren Wochen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und zum Verzicht auf die Bewässerung aufgerufen haben, wird nun eine weitere Stufe notwendig.

Mit einer Allgemeinverfügung wird die Verwendung von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung für bestimmte Zwecke vom 13. August bis einschließlich 13. September 2026 untersagt. Ziel ist es, die vorhandenen Wasserressourcen zu schonen und die sichere und ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.

Weitere Informationen als Download:

Allgemeinverfügung