Der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix in Deutschland liegt mittlerweile bei über 50 Prozent. Tendenz steigend. Eine Herausforderung dabei ist, dass die Erzeugung von Wind- und Sonnenenergie stark schwankt. Der Staat möchte Anreize schaffen, die Erzeugung und den Verbrauch von Energie zeitlich stärker in Einklang zu bringen. Nach §41a EnWG sind Energieversorger deshalb verpflichtet, einen dynamischen Stromtarif anzubieten. Um was es sich dabei handelt, welche Chancen und welche Risiken ein dynamischer Stromtarif bietet, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bei einem dynamischen Stromtarif ist der Strompreis, den Sie als Kundin oder Kunde für die Beschaffung Ihres Stroms bezahlen, an den Börsenstrompreis gekoppelt. Konkret bedeutet das, dass der Preis pro Kilowattstunde Strom stündlich neu festgelegt wird, und zwar abhängig vom aktuellen Preis auf dem sogenannten Spotmarkt, der stark schwanken kann. Sie haben also keine Preisgarantie, sondern zahlen entsprechend dem sich verändernden Marktpreis, was sich je nach dem Zeitpunkt Ihres Verbrauchs positiv oder negativ auf Ihre Stromrechnung auswirken kann.
Beim dynamischen Stromtarif wird der aktuelle Strompreis und Ihr Stromverbrauch stundengenau abgerechnet. Voraussetzung dafür ist ein intelligentes Messsystem. Dieser „Smart Meter“ erfasst im 15-Minuten Takt den Stromverbrauch. Die Werte werden dann an Ihren Stromanbieter, also uns, übermittelt. Anders als bei einem klassischen Festpreistarif ändert sich beim dynamischen Stromtarif der Preisbestandteil, den Sie als Kundin oder Kunde für die Beschaffung Ihres Stroms bezahlen, stündlich, weil er an den Börsenpreis gekoppelt ist. Der Spotmarktpreis (ct/kWh) entspricht den Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE (DE Phelix), welche die europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom ist.
Zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines dynamischen Stromtarifs ist, dass am Zählpunkt ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert ist.
Ein intelligentes Messsystem ist ein Gerät, das den Stromverbrauch und die Stromerzeugung von Haushalten und Unternehmen misst und über eine Kommunikationsverbindung an den Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber übermittelt. Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler, einem Kommunikationsmodul und einer Anzeigeeinheit. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Einführung und den Betrieb von intelligenten Messsystemen in Deutschland. Das Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2032 alle Stromkunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden sollen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Der Einbau eines intelligenten Messsystems im Sinne des MsbG erfolgt durch einen zugelassenen Messstellenbetreiber, der grundsätzlich vom Stromkunden oder vom Netzbetreiber beauftragt wird. Der Messstellenbetreiber ist für die Installation, die Wartung und die Datenübertragung des intelligenten Messsystems verantwortlich. Der Stromkunde kann die Anzeigeeinheit des intelligenten Messsystems nutzen, um seinen Stromverbrauch und seine Stromerzeugung zu überwachen und zu optimieren.
Flexible Tarife und Mehrwertdienste:
Mit einem intelligenten Messsystem können Endverbraucher flexible Tarife nutzen und von Mehrwertdiensten profitieren. Dies ermöglicht eine aktive Teilnahme an der Energiewende und trägt zum erfolgreichen Gelingen bei.
Energieeffizienz und Verbrauchsoptimierung:
Durch die Nutzung intelligenter Messsysteme können Verbraucher ihren Stromverbrauch effizienter steuern und den Energieeinsatz optimieren. Dies kann dazu beitragen, Stromkosten zu senken.
Klare Informationen über den Verbrauch:
Intelligente Messsysteme liefern klare Informationen über den eigenen Stromverbrauch. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Verbrauch besser nachvollziehen und gezielt Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen.
Stromnetzüberwachung:
Netzbetreiber können die Netzauslastung besser überwachen, da intelligente Messsysteme den Stromverbrauch bzw. die Einspeisung effizient steuern.
Keine Vor-Ort-Ablesung mehr erforderlich:
Bei intelligenten Messsystemen ist keine Vor-Ort-Ablesung mehr notwendig, was den Prozess vereinfacht.
Der Preis des dynamischen Tarifs setzt sich im Wesentlichen folgendermaßen zusammen:
- Monatlicher Grundpreis
- Arbeitspreis pro kWh (Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen etc.)
- Börsenpreis pro kWh (Kosten für den Strombezug)
Energiebeschaffungsanteil EPEX SPOT Day-Ahead Stunden-Auktionspreise der geschlossenen Auktion (Market Clearing Price) für das Marktgebiet Deutschland-Luxemburg eingesetzt.
Der Preis, der für die Beschaffung des Stroms bezahlt wird und dynamisch ist, macht nur einen Anteil des gesamten Strompreises aus. Preisbestandteile, die an den Staat und den Netz- oder Messstellenbetreiber abgeführt werden müssen, ändern sich dadurch nicht und sind in der Regel über einen längeren Zeitraum statisch.
Der Börsenpreis für Strom ist u.a. davon abhängig, wie viel Strom gerade produziert wird und wie hoch die Nachfrage ist. Da der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix in Deutschland bei mittlerweile über 50 Prozent liegt, wird der Strompreis wesentlich davon beeinflusst, wann und wie viel Wind weht und ob die Sonne scheint. Mit einem dynamischen Stromtarif können Kundinnen und Kunden ihren Verbrauch danach ausrichten und von fallenden oder sogar negativen Strompreisen profitieren.
Da von der Börse einen Tag im Voraus veröffentlicht wird, wie hoch der Börsenpreis am nächsten Tag sein wird, können Sie Ihren Stromverbrauch in Zeiten verlagern, in denen der Börsenpreis für Strom besonders gering oder sogar negativ ist. Konkret bedeutet das zum Beispiel, das E-Auto dann zu laden, wenn besonders viel Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird. Ein weiterer Vorteil eines dynamischen Tarifs liegt darin, dass man dank monatlicher Abrechnung die eigenen Stromkosten regelmäßig im Blick hat.
Im Vergleich zu einem Stromtarif mit einem festen Preis bringt der dynamische Stromtarif Risiken mit sich. Ein dynamischer Tarif bietet keine Preisgarantie, sondern gibt den Börsenpreis direkt an Sie weiter: Steigt der Preis an der Beschaffungsbörse wirkt sich das unmittelbar und 1:1 auf Ihren Strompreis aus. Insbesondere in Krisensituationen können Strompreise stark in die Höhe schnellen. Nicht wie gewohnt tragen wir als Ihr Versorger das Preisrisiko, sondern Sie als Kunde. Bitte beachten Sie daher, dass aufgrund des schwankenden Börsenpreises Ihr monatlicher Rechnungsbetrag erheblich schwanken kann.
Voraussetzung für den Abschluss eines dynamischen Stromtarifs ist eine Verbrauchsstelle im Versorgungsgebiet der ewk. Zudem darf Ihr jährlicher Stromverbrauch nicht über 100.000 Kilowattstunden pro Jahr liegen und an der Verbrauchsstelle muss ein intelligentes Messsystem (iMS) installiert sein. Einbau und Installation des intelligenten Messsystems sind nicht im Leistungsumfang des dynamischen Stromtarifs der ewk enthalten, sondern müssen durch Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber selbst beauftragt werden.
Die jeweils gültigen tagesvariablen Börsenpreise (EPEX-Spot Preise) für jede einzelne Stunde für den Folgetag können ab circa 18 Uhr eingesehen werden. Daher bieten wir den dynamischen Stromtarif nur digital an, was bedeutet, dass der Vertragsschluss, die Kommunikation und Rechnung ausschließlich digital erfolgt.