Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

Noch immer werden rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür müssen wir unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt.

Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Neben einer Grundförderung für alle gibt es weitere Fördermittel für diejenigen, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten, oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.

Beim Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie gibt es mehrere technische Möglichkeiten: Neben dem Anschluss an ein Wärmenetz, einer elektrischen Wärmepumpe oder einer Stromdirektheizung sind z. B. auch eine Hybridheizung (Kombination aus erneuerbarer Heizung und Gas- oder Ölkessel) oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie denkbar. Für bestehende Gebäude sind als weitere Optionen eine Biomasseheizung oder eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt, vorgesehen.

Alles, was Sie über das neue Gebäudeenergiegesetz wissen müssen erfahren Sie hier.

So wirkt sich das Gebäudeenergiegesetz auf Ihre Heizung aus.

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