Wir erklären Ihnen anhand einer Musterrechnung die verschiedenen Parameter Ihrer Stromrechnung 2023.

Dieses Jahr gibt es in Ihrer Abrechnung einen besonderen Posten: Angesichts der enorm gestiegenen Energiekosten entschied sich die Bundesregierung für finanzielle Entlastungen der Haushalte nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG). Diese gelten für das gesamte Jahr 2023 und wahrscheinlich auch noch bis zum 30. April 2024. Als Ihr Energielieferant sind wir für die Abwicklung der gesetzlich geregelten Kostenentlastungen zuständig. Diese sind auf Ihrer Rechnung detailliert aufgeführt.

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Entlastungsbetrag Preisbremse im Abrechnungszeitraum

Die Entlastung der Preisbremse, welche der Staat übernimmt, wird als Gesamtbetrag für den Zeitraum der Rechnungslegung auf dem Deckblatt ausgewiesen.

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Ihre neuen Abschläge

Der neue Abschlagsbetrag wird unter Berück­sichtigung der tatsächlich verbrauchten Menge im Abrechnungsjahr berechnet. Darin enthalten ist bereits die monatliche Entlastung durch die Preisbremse.

3

Prognostizierter Jahresverbrauch

Der prognostizierte Jahresverbrauch wurde auf Grundlage der letzten Jahresabrechnung ermittelt. Dieser entspricht nicht dem tatsächlichen Verbrauch, sondern dem zu erwartenden Verbrauch. Dabei geht der Staat von einem reduzierten Stromverbrauch aus.

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Ihr Entlastungskontingent

Die Preisbremse gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Das Entlastungskontingent wird hier dargestellt (80 % von 881 kWh = 705 kWh). Das Entlastungskontingent (705 kWh) multipliziert mit dem Differenzbetrag (Arbeitspreis brutto – Referenzpreis 0,40 EUR/kWh = Differenzbetrag) ergibt eine Entlastung in Höhe von 63,49 EUR im Jahr bzw. 9,07 EUR im Monat.

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Ihr Rechnungsbetrag

Hier wird dargestellt, wie sich die Restforderung bzw. das Guthaben zusammensetzt. Außerdem wird die Summe der Entlastungsbeträge ausgewiesen.

6

Ihr Abschlagsplan

Da die Preisbremsen gesetzlich vom 1. Januar 2023 bis zunächst 31. Dezember 2023 festgelegt wurden, ist im Abschlagsplan die Entlastung bis zum Jahresende 2023 vermerkt.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, helfen Ihnen gerne unsere Mitarbeitenden unter Telefon 07661-393-50.

Wer auf die Papierrechnung verzichten will, kann die elektronische Zustellungsart per E-Mail wählen.

Gerne können Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen oder die Zustellungsart im Kundenportal selbstständig ändern.