ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in der Sparte Strom in Kraft.

Was bedeutet das für Sie?
Mit der neuen Regelung ist es nicht mehr möglich, rückwirkende Umzugsmeldungen für die Sparte Strom vorzunehmen. Das bedeutet, dass Ihre Umzugsmitteilung künftig vor oder direkt zum Umzugsdatum erfolgen muss.

Um nachteilige Folgen und Unstimmigkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie in Zukunft auf Folgendes zu achten: 

  • Meldung von Ein- und Auszügen immer im Vorhinein mit einem Vorlauf von 14 Tagen
  • Übermittlung der Zählerstände zum Zeitpunkt des Ein- bzw. Auszugs, d. h. am Tag der Übergabe

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch in unseren FAQ.