Gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland
(laut §22 GasNZVO)

Nach § 22 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV) sind Netzbetreiber verpflichtet auf ihren Internetseiten eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen. Die gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland wird von allen Netzbetreibern gemeinsam erstellt.

Informationen finden Sie unter diesem Link:

www.gasnetzkarte.de