Festlegung des Grundversorgers

Gem. § 36 EnWG möchten wir Sie über die jeweils zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH informieren. Das Unternehmen, das die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt, ist Grundversorger für das entsprechende Netzgebiet.
Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind uns sich zudem weder in der Ersatz- noch in der Not-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.

Die derzeit zuständigen Grundversorger sind:
für den Netzbereich „Strom“ die Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH

Stromgrundversorgungsverordnung