EEG

Durch das Inkrafttreten des EEG 2017 sind grundsätzlich alle Regelungen der Vorgängerfassungen (EEG 2017, EEG 2014, EEG 2012, EEG 2009 und frühere EEG-Fassungen) außer Kraft getreten. Frühere EEG-Fassungen sind auf Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, nur anwendbar, soweit die Übergangsbestimmungen gemäß §§ 100 ff. EEG dies bestimmen.

KWKG

Durch das Inkrafttreten des KWKG 2017 sind grundsätzlich alle Regelungen der Vorgängerfassungen (KWKG 2017, KWKG 2016, KWKG 2012, KWKG 2009) außer Kraft getreten. Frühere KWG-Fassungen sind auf Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, nur anwendbar, soweit die Übergangsbestimmungen gemäß §§ 35 ff. KWKG dies bestimmen.

Post-EEG-Anlagen

Zum 31.12.2020 fallen die ersten sogenannten „Post-EEG-Anlagen“ aus der EEG-Förderung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Anlage dennoch weiter effizient betreiben können.

Ein weiterer Vorteil: Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung für Sie, z.B. ob es zusätzliche Möglichkeiten der Förderung gibt und passen unsere Informationen regelmäßig darauf an.

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