Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Messstellenbetriebsgesetz

Ausstattung von Messstellen im Bereich Strom mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Die Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH überninmmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, sofern nicht eine anderweitige Vereinbarung nach §§ 5 oder 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird. Die Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistungen gemäß § 35 MsbG durchgeführt. Die §§ 29 bis 32 MsbG schreiben für die Ausstattung der Messstellen für die grundzuständigen Messstellenbetreiber gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. Die jeweilige Preisobergrenze richtet sich nach der Jahresverbrauchsmenge und bei Einspeiseanlagen nach installierter Leistung.

Preise/Preisblatt

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb der intelligenten Messsysteme, der modernen Messeinrichtungen und der Zusatzleisungen gemäß § 35 Abs. 2 MsgB können dem hier veröffentlichten Preisblatt entnommen werden.

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