Netznutzung Strom

Bei der Nutzung des Stromnetzes der ewk GmbH ist das Netzentgelt je Entnahmestelle gemäß diesem Preisblatt sowie die jeweils gültige Konzessionsabgabe und die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz an den Netzbetreiber zu entrichten. Zudem wird bei der Nutzung einer Messeinrichtung bzw. eines Zählers des Netzbetreibers ein Entgelt für den Messstellenbetrieb je Messstelle in Rechnung gestellt. Für die Erbringung der Messung durch den Netzbetreiber wird ein Entgelt für die Messdienstleistung je Messstelle erhoben.

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Netznutzungsentgelte Strom

Hier finden Sie die Preise für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH.

2024

2023

2022

2021

Preisblätter ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 auf Grund der Mehrwertsteuersenkung auf 16%

Preisblätter bis zum 30.06.2020

2019

2018

2017

 

Festsetzungsbescheid

1.
Als Höchst-Netznutzungsentgelte (netto) der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH (ewk) werden für den Zeitraum vom 01.06.2008 und befristet bis zum 31.12.2008 festgesetzt:

2.

lit.

a.)

Art der Netznutzung   Entgelt – netto* Entgelt bis 31.12.2007
Mittelspannung < 2.500 h** Leistungspreis 7,63 7,79 €/kWa
Arbeitspreis 4,13 4,21 ct/kWh
b.) > 2.500 h** Leistungspreis 94,10 96,02 €/kWa
Arbeitspreis 0,68 0,69 ct/kWh
c.) Umspannung

MS/NS

< 2.500 h** Leistungspreis 8,08 8,24 €/kWa
Arbeitspreis 4,35 4,44 ct/kWh
d.) > 2.500 h** Leistungspreis 98,94 100,96 €/kWa
Arbeitspreis 0,71 0,72 ct/kWh
e.) Niederspannung < 2.500 h** Leistungspreis 11,33 11,56 €/kWa
Arbeitspreis 3,62 3,69 ct/kWh
f.) > 2.500 h** Leistungspreis 51,96 53,02 €/kWa
Arbeitspreis 2,00 2,04 ct/kWh
g.) Nichtleistungsgemessen Arbeitspreis 5,07 5,17 ct/kWh
Grundpreis 14,70 15,00 €/a
h.) Messung, Ablesung und Datenbereitstellung 1/4-stündiger leistungsmessung (jährlich pro Messstelle) Mittelspannung Lastgangzähler 731,96 746,90
Umspannung MS/NS 479,11 488,89
Niederspannung Lastgangzähler 226,26 230,88
i.) Nichtleistungsgemessene NS je Messstelle Eintarifzähler 8,82 9,00
Zweitarifzähler 16,80 17,14
j.) Abrechnung
1/4-sstündiger Leistungsmessung (jährlich pro Messstelle) Mittelspannung 70,03 71,46
Umspannung MS/NS 70,03 71,46
Niederspannung 70,03 71,46
k.) nichtleistungsgemessen (jährlich pro Messstelle) Eintarifzähler 5,84 5,96
Zweitarifzähler 5,84 5,96

*) zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (zB.: MwSt, EEG, Konzessionsabgabe, KWK)

**) Jahresbenutzungsdauer

3.
Vereinbarungen über (Sonder)-Netznutzungsentgelte (vorweggenommene Vereinbarungen) im Sinne des § 19 Abs. 2 StromNEV für die Sonderform der Netznutzung „Nachtspeicherheizung“ und „unterbrechbare Versorgungseinrichtungen“ werden mit einem Arbeitspreis von 2,54 ct/kWh mit einem Grundpreis in Höhe von 7,35 €/a genehmigt.

4.
Der Ast. wird ein Netznutzungsentgelt für den kommunalen Verbrauch sowie die Straßenbeleuchtung in Höhe von 4,56 ct/kWh mit einem Grundpreis in Höhe von 13,23 €/a genehmigt.

5.
Der Widerruf dieser Entscheidung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg bleibt vorbehalten.