EEG
Durch das Inkrafttreten des EEG 2023 sind grundsätzlich alle Regelungen der Vorgängerfassungen außer Kraft getreten. Frühere EEG-Fassungen sind auf Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, nur anwendbar, soweit die Übergangsbestimmungen EEG dies bestimmen.
KWKG
Durch das Inkrafttreten des KWKG 2025 sind die Regelungen der Vorgängerfassungen außer Kraft getreten. Frühere KWG-Fassungen sind auf Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, nur anwendbar, soweit die Übergangsbestimmungen dies bestimmen.
Post-EEG-Anlagen
Zum 31.12.2020 sind die ersten sogenannten „Post-EEG-Anlagen“ aus der EEG-Förderung gefallen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Anlage dennoch weiter effizient betreiben können.
Anmeldung
- Formular zur Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung mit der entsprechenden Zählernummer und sämtlichen Zählerständen (1.8.0, 1.8.1, 2.8.0, etc.)
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage mit Anordnung sämtlicher Betriebsmittel sowie Mess- und Schutzeinrichtungen (Beispielschaltplan)
- Aufbauzeichnung Zählerplatzes (Beispielzeichnung, S. 13 TAB) oder ein Bild der Zähleranlage. Bitte beachten Sie: Bei Erzeugungsanlagen mit einer Leistung > 44A bzw. 30 kVA ist gemäß VDE-AR-N 4100 eine halbindirekte Messung erforderlich
- Auswahlblatt Messkonzepte für Erzeugungsanlagen