EEG

Durch das Inkrafttreten des EEG 2023 sind grundsätzlich alle Regelungen der Vorgängerfassungen außer Kraft getreten. Frühere EEG-Fassungen sind auf Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, nur anwendbar, soweit die Übergangsbestimmungen EEG dies bestimmen.

KWKG

Durch das Inkrafttreten des KWKG 2025 sind die Regelungen der Vorgängerfassungen außer Kraft getreten. Frühere KWG-Fassungen sind auf Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, nur anwendbar, soweit die Übergangsbestimmungen dies bestimmen.

Post-EEG-Anlagen

Zum 31.12.2020 sind die ersten sogenannten „Post-EEG-Anlagen“ aus der EEG-Förderung gefallen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Anlage dennoch weiter effizient betreiben können.

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